Beratungseinsatz §37.3 SGB XI
Unterstützung pflegender Angehöriger
Wir bieten Ihnen bei
- Pflegegrad 1 bis 3 jeweils halbjährlich,
- Pflegegrad 4 und 5 jeweils vierteljährlich
eine Beratung in Ihrer häuslichen Umgebung an.
Dieser Einsatz dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Gleichzeitig stellen Sie mit der Durchführung des Beratungsbesuchs den Anspruch und Erhalt Ihres Pflegegeldes gegenüber der Pflegekasse sicher.
Der Beratungseinsatz ist für Sie in der Regel kostenfrei und wird durch Ihre Pflegekasse getragen ( bei Beihilfeberechtigung nur zu 50%).
Benötigen Sie einen Beratungseinsatz? Dann nehmen Sie gerne (auch kurzfristig) Kontakt mit uns auf!
Pflegenden Angehörigen mit erheblichem Schulungs- und Beratungsbedarf möchten wir auf unser Angebot der Pflegeschulung nach § 45 SGB XI verweisen.